Die Zeit für Winterreifen gilt im Volksmund von Oktober bis Ostern (O bis O). Allerdings ist sie nur ein grober Hinweis und hat rechtlich keine Relevanz. Denn eine Winterreifenpflicht, die an ein bestimmtes Datum anknüpft, gibt es in Deutschland nicht. Stattdessen gilt eine situative Winterreifenpflicht: Das heißt, wer bei winterlichen Straßenverhältnissen (bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte) fahren will, muss Winterreifen oder Ganzjahresreifen aufziehen.
In unserer Werkstatt können Sie schnell und unkompliziert einen Reifenwechsel durchführen lassen.
Bei Wunsch ziehen wir auch neue Reifen auf die alten Felgen auf und wuchten anschließend die Räder fachgerecht aus.