Bei einem Schadensfall muss ein Kostenvoranschlag für die benötigten Reparaturen am Fahrzeug erstellt werden. Dazu verwiesen die Versicherungen meisten an die Werkstätten selbst. Jedoch ist ratsamer, aus der Sicht des Geschädigten, einen Gutachten von einem unabhängigen KFZ-Sachverständiger durchführen zu lassen.